Baumschutz / Baumfällantrag
Allgemeine Informationen
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind stammbildende Gehölze (Bäume) einschließlich ihres Wurzelbereiches nach den Baumschutzsatzungen der Mitgliedsgemeinden geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzbestimmungen bestehen.
Ausnahmen und Befreiungen (Baumfällantrag) können laut Satzung der Gemeinde durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft erteilt werden.
Die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung ist bei der Gemeinde schriftlich unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung eines Lageplans, auf dem Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume ausreichend dargestellt sind, zu beantragen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Naturschutzgesetz
- Thüringer Kommunalordnung
Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Braunichswalde, Endschütz, Gauern, Hilbersdorf, Kauern, Linda, Paitzdof, Rückersdorf, Seelingstädt und Wünschendorf/Elster