Luftbild des Verwaltungsgebäudes | zur Startseite Luftbild des Verwaltungsgebäudes | zur Startseite

Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!

Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, den 10. 03. 2023

Schöffenwahl 2023

Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre bundesweit gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet im Jahr 2023 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.

Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzu­stellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Haupt­wohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster nur Inte­ressierte auf­genommen werden, die mit Hauptwohnsitz in den Gemeinden der VG gemeldet sind.

Gesucht werden in unseren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster folgende Personen, die am Amtsgerichtbezirk Gera als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen:

 

Gemeinde Braunichswalde:           2 Personen

Gemeinde Endschütz:                    1 Person

Gemeinde Gauern:                          1 Person

Gemeinde Hilbersdorf:                   1 Person

Gemeinde Kauern:                          1 Person

Gemeinde Linda:                             1 Person

Gemeinde Paitzdorf:                       1 Person

Gemeinde Rückersdorf:                 2 Personen

Gemeinde Seelingstädt:                 3 Personen

Gemeinde Wünschendorf/Elster:  6 Personen

 

Für die Gemeinde Teichwitz wird für den Amtsgerichtsbezirk Greiz eine Person als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen gesucht.

 

Der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde schlagen doppelt so viele Bewerber vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 bei

 

Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster

Hauptamt -  Frau Franke

Ronneburger Straße 68 A

07580 Seelingstädt

Tel.: 036608-96317

 

Das Formular kann von der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster unter  www.vg-wuenschedorf-elster.de/Verwaltung/Online-Formulare oder www.schoeffenwahl.de  heruntergeladen werden.

Gern stellen wir Ihnen auch das Formular in den Geschäftsstellen der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster zur Verfügung.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Anfragen an das Jugendamt des Landkreises Greiz – siehe Beitrag „Jugendschöffe gesucht“.

 

 

Franke

Hauptamt

Schöffenverantwortliche VG