Luftbild des Verwaltungsgebäudes | zur Startseite Luftbild des Verwaltungsgebäudes | zur Startseite

Unterstützung des Freistaates Thüringen für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen

Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, den 09. 07. 2024

Nachdem der Thüringer Landtag Ende 2023 das Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien verabschiedete, ist im Juni 2024 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien“ in Kraft getreten. Danach soll Familien durch eine finanzielle Unterstützung des Landes der Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum erleichtert werden.


Konkret wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Thüringen durch Familien (Eigentumswohnung, Wohnhaus im Bestand oder im Neubau, Grundstück mit Eignung zur Wohnbebauung) gefördert. Mit der Unterstützung sollen der Wohnstandort Thüringen gestärkt und der Mietwohnmarkt in den städtischen Ballungszentren durch eine Steigerung der Nachfrage nach Wohneigentum im ländlichen Raum entlastet werden.


Die Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet auf ihrer Website neben weiteren Informationen zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien auch eine ausführliche Video-Anleitung zur Antragstellung (https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Wohneigentum-fuer-Familien).